Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 7/2014 S. 196

Energieverträge: Neues Widerspruchsrecht gilt auch hier

Das 14-tägige Widerspruchsrecht beim Abschluss von Verträgen via Internet oder Telefon gilt jetzt zwingend auch für Strom- und Gasverträge.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie Mitte Juni 2014 wurde die in diesem Punkt vorhandene rechtliche Unsicherheit beendet, so die Verbraucherzentrale Thüringen. Bisher haben nicht alle Energieanbieter ihren Kunden ein Widerrufsrecht zugestanden.