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Gründungszuschuss: Einspruch kann sich lohnen
Der Gründungszuschuss für Arbeitslose ist seit 2012 eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Aber: Da der Gründungszuschuss eine Versicherungsleistung ist, sind dem Ermessen der Agenturen enge Grenzen gesetzt, wie auch die uneinheitliche Vergabe zeigt.
Wird der Zuschuss abgelehnt, sollte überlegt werden, ihn mithilfe eines Anwalts und guten Argumenten einzuklagen. Die Erfahrungen zeigen, dass dann gute Aussichten bestehen, den Zuschuss dennoch zu erhalten.
Zum Thema Existenzgründung stehen Ihnen in der NWB Datenbank u. a. folgende Inhalte zur Verfügung:
Gründungsberatung: Checklisten zur Finanzierung NWB ZAAAC-83535,
Fischl/Hartl, Kapitalbedarf einer Gründung ermitteln und decken, NWB-BB 2/2014 S. 45 NWB NAAAE-53258.