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NWB BB 7/2014 S. 198

Kosten für Selbstanzeige steuerlich nicht absetzbar

Wer eine strafbefreiende Erklärung (Selbstanzeige) beim Finanzamt abgibt, darf die Kosten für den Steuerberater, der ihn dabei unterstützt hat, nicht als steuermindernde Werbungskosten absetzen (vgl. NWB BAAAE-31074).