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BMF 05.06.2014 IV C 6 - S 2177/13/10002, NWB 26/2014 S. 1922

Einkommensteuer | Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten

Durch das AmtshilfeRLUmsG wurden § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ergänzt. zum sachlichen Anwendungsbereich und zu den Einzelheiten bei der Ermittlung des privaten pauschalen bzw. individuellen Nutzungswerts Stellung.

Anmerkung:

Um Wettbewerbsnachteile für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge abzubauen, die auf dem derzeit noch deutlich höheren Listenpreis im Vergleich zu Kfz mit einem Verbrennungsmotor beruhen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG um eine Nachteilsausgleichsregelung [i]Zur lohnsteuerlichen Behandlung einer „Strom-Tankstelle“ beim Arbeitgeber s. Hilbert, NWB 6/2014 S. 376ergänzt worden, nach der der Listenpreis als Bemessungsgrundlage um die in diesem enthaltenen Kosten für das Batteriesystem gemindert wird. Die Neuregelung ist ab dem für El...