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WP Praxis Nr. 7 vom Seite 165

Prüfung rechtswidriger Beihilfen nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Rahmen des IDW PS 700

Anwendungsfälle aus der Praxis

RDir'in Dr. Simone Hartmann und WP/StB Dr. Christian Zwirner

Im Rahmen der Gewährung von finanziellen Mitteln oder anderen Vorteilen durch den Staat wird gern übersehen, dass es sich hierbei um eine Subventionierung (verdeckte Beihilfe) handeln kann. Das Erkennen schädlicher Beihilfen ist schwierig und setzt daher fachliche Kenntnisse und Praxiserfahrung voraus. Deshalb wird den Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung empfohlen, den Prüfungsauftrag des Jahresabschlussprüfers gleichzeitig um die Prüfung verdeckter Beihilfen zu erweitern. Darüber hinaus kann auch der (staatliche) Anteilseigner eine gesonderte Prüfung von Ausgleichsleistungen durch einen hierin erfahrenen Wirtschaftsprüfer vornehmen lassen, sofern Unsicherheit hinsichtlich der gewährten Zuwendung an „seine Gesellschaft“ besteht. Beide Fallgruppen werden von IDW PS 700 abgedeckt. Der folgende Beitrag stellt den Standard nicht nur im Rahmen der gebotenen Kürze vor, sondern zeigt in diesem Zusammenhang auch praktische Anwendungsfälle auf.

Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012 NWB QAAAE-05940

Kernaussagen
  • Insbesondere bei der Prüfung des Jahresabschlusses von Gesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand sollte die Prüfun...