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BFH 27.02.2014 VI R 23/13, BBK 12/2014 S. 542

Lohn und Gehalt | Nur eingeschränkte Überprüfbarkeit einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Der BFH hält Lohnsteuer-Anrufungsauskünfte im Sinne von § 42e EStG nur für eingeschränkt gerichtlich überprüfbar. Damit ändert er seine Rechtsprechung zu Lasten der Arbeitgeber. Nach dem aktuellen BFH-Urteil kann eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nur darauf hin überprüft werden,

  • ob das FA den in der Anfrage geschilderten Sachverhalt zutreffend erfasst hat und

  • [i]Auskunft muss rechtlich vertretbar sein ob das FA eine in sich schlüssige und nicht evident fehlerhafte, d. h. eine vertretbare Auffassung vertritt.

Eine umfassende gerichtliche Kontrolle ist hingegen nicht geboten. Teilt der Arbeitgeber also die – rechtlich vertretbare – Auffassung [i]Keine umfassende gerichtliche Klärungdes FA in der Anrufungsauskunft nicht, kann er die lohnsteuerliche Streitfrage nicht durch eine Klage gegen die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft klären lassen, sondern kann nur gegen d...