Arbeitshilfe - Stand: 25.03.2015

Gesonderte Verlustfeststellung nach § 2a EStG für Zwecke des Progressionsvorbehalts

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Ist § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch auf die nach DBA steuerfreien Einkünfte, die nicht bei der Ermittlung der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage, sondern nur gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Fünftelregelung) im Wege des sog. Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind, anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
KAAAE-66832