Gesonderte Verlustfeststellung nach § 2a EStG für Zwecke des Progressionsvorbehalts
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Ist § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch auf die nach DBA steuerfreien Einkünfte, die nicht bei der Ermittlung der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage, sondern nur gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Fünftelregelung) im Wege des sog. Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind, anzuwenden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
KAAAE-66832