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NWB Nr. 25 vom Seite 1858

Musterprozesse zum Abzug von Ehescheidungskosten

[i]BDL, PM vom 5. 6. 2014Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) teilt mit, dass sein größter Mitgliedsverein, die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., nunmehr die ersten zwei Musterprozesse gegen die Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen eingeleitet hat. [i]FG München: 13 K 1421/14Zwei Verfahren sind beim FG München anhängig. Von einem Verfahren ist das Aktenzeichen bereits bekannt (Az.: 13 K 1421/14).

Hintergrund

[i]Änderung durch Amtshilferichtlinie-UmsetzungsgesetzMit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde § 33 Abs. 2 EStG um einen Satz 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“. Diese gesetzliche Neuregelung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. Sie führt in der Praxis dazu, dass die Finanzämter den bis einschließlich 2012 unbestrittenen Abzug von Ehescheidungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr gewähren. Vgl. hier...