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KSR Nr. 6 vom Seite 10

Haftung für Subventionsbetrug

Kein Erlass eines Haftungsbescheids möglich

Axel Scholz

Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Haftung bei begangenem Subventionsbetrug (Erschleichen einer Investitionszulage) geändert und eine Inanspruchnahme durch einen Haftungsbescheid abgelehnt. Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 71 AO und den Erlass eines Haftungsbescheids, der auf deliktische Haftungsnormen des Zivilrechts gestützt wird, lehnt der BFH nun ab.

Haftung bei Mitwirkung an einem Subventionsbetrug?

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob ein GmbH-Geschäftsführer, der wegen der Teilnahme an einem Subventionsbetrug durch das Erschleichen einer Investitionszulage rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden ist, steuerlich für die zu Unrecht erhaltene Investitionszulage in Haftung genommen werden kann. Das Finanzamt und das Finanzgericht hatten die Haftung nach § 71 AO und/oder den Erlass eines Haftungsbescheids, gestützt auf § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB i. V. mit § 264 Abs. 1 Nr. 1, § 27 StGB, bejaht. Dies entsprach der bisherigen Rechtsprechung des BFH, soweit es die Haftung nach § 71 AO betraf, und einer Ansicht in der Literatur, soweit die Haftung auf deliktische Vorschriften des Zivilrechts gestützt wurde. Allerdings...