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Umfang der Ergänzungsmöglichkeit eines Buch- und Belegnachweises
Anmerkung zum , BFH-Az. V R 16/14
Der Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder bei der Ausfuhr ist in der Praxis häufig Gegenstand eines Aufgriffs im Rahmen einer Betriebsprüfung. Dabei werden dem Steuerpflichtigen als steuerfrei behandelte Lieferungen nachträglich mit Umsatzsteuer belastet. Hierzu wird häufig der Hinweis seitens der Finanzbeamten gegeben, der Buch- und Belegnachweis sei nicht ordnungsgemäß, unvollständig oder nicht existent. Für den Steuerpflichtigen stellt sich dann die Frage, ob und wie eine Heilung der aufgezeigten „Mängel“ noch möglich ist. Ein solcher Fall war auch jüngst Gegenstand eines Verfahrens am FG Berlin-Brandenburg.
A. Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen
Die grenzüberschreitende Lieferung von Gegenständen ist gem. § 4 Nr. 1 Buchst. a) UStG steuerfrei. Was als Ausfuhrlieferung gilt ist in § 6 UStG definiert, demnach ist Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen Ausfuhrlieferung dass
bei einer Lieferung
der Unternehmer bzw. ein ausländischer Abnehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet (ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete) befördert oder versendet hat und
die Voraussetzungen vom Unternehmer nachgewie...