Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 5

Umfang der Ergänzungsmöglichkeit eines Buch- und Belegnachweises

Anmerkung zum , BFH-Az. V R 16/14

Dr. Volker Endert

Der Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder bei der Ausfuhr ist in der Praxis häufig Gegenstand eines Aufgriffs im Rahmen einer Betriebsprüfung. Dabei werden dem Steuerpflichtigen als steuerfrei behandelte Lieferungen nachträglich mit Umsatzsteuer belastet. Hierzu wird häufig der Hinweis seitens der Finanzbeamten gegeben, der Buch- und Belegnachweis sei nicht ordnungsgemäß, unvollständig oder nicht existent. Für den Steuerpflichtigen stellt sich dann die Frage, ob und wie eine Heilung der aufgezeigten „Mängel“ noch möglich ist. Ein solcher Fall war auch jüngst Gegenstand eines Verfahrens am FG Berlin-Brandenburg.

A. Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen

Die grenzüberschreitende Lieferung von Gegenständen ist gem. § 4 Nr. 1 Buchst. a) UStG steuerfrei. Was als Ausfuhrlieferung gilt ist in § 6 UStG definiert, demnach ist Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen Ausfuhrlieferung dass

  • bei einer Lieferung

  • der Unternehmer bzw. ein ausländischer Abnehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet (ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete) befördert oder versendet hat und

  • die Voraussetzungen vom Unternehmer nachgewie...