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BFH 13.2.2014 V R 5/13, NWB 24/2014 S. 1780

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vermietet eine Gemeinde Standflächen bei einer Kirmesveranstaltung auf zivilrechtlicher Grundlage, handelt sie als Unternehmerin (§ 2 Abs. 3 Satz 1 UStG). (2) Die Standplatzvermietung ist im vollen Umfang gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (Fortführung der BFH-Rechtsprechung vom - V R 12/05, BStBl 2009 II S. 60).