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BFH 26.2.2014 VI R 40/12, NWB 24/2014 S. 1778

Lohnsteuer | Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Nach dem kann auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen.

Anmerkung:

Der Streit ging allein um die Frage, ob der Raum, den der Kläger für seinen Telearbeitsplatz zur Verfügung stellte, ein häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein konnte. Nur in diesem Fall greifen das Abzugsverbot oder die Abzugsbeschränkung nach dieser Regelung ein. Im Streitfall stand dem Kläger aber ein Dienstzimmer in der Behörde zu, für die er tätig war. Anders wäre zu entscheiden [i]Grundlagen „Häusliches Arbeitszimmer” NWB MAAAE-35006 gewesen, wenn der Telearbeitsplatz die ausschließliche Arbeitsstätte des Steuerpflichtigen wäre und ihm daher auch kein Arbeitsplatz in der Behörde oder Firma zur Verfügung ...