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BFH 26.2.2014 VI R 68/12, NWB 24/2014 S. 1778

Lohnsteuer | Kosten eines Verkehrsflugzeugführers für Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen

Nach dem ist ein Verkehrsflugzeugführer schwerpunktmäßig in einem Flugzeug, das mangels Ortsfestigkeit seinerseits keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, und damit auswärts tätig. Das gilt auch dann, wenn er die Einrichtungen der Fluggesellschaft auf dem Flughafengelände nachhaltig (ggf. arbeitstäglich) aufsucht. Die Aufwendungen des Verkehrsflugzeugführers für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen sind nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten zu berücksichtigen.