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Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden
Anmerkung zum
[i]BFH, Urteil vom 21. 11. 2013 - IX R 12/13 NWB SAAAE-63040Der NWB SAAAE-63040 zu den häufig vorkommenden Fallgestaltungen der Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden sowie zur Höhe der linearen AfA nach Vornahme einer Sonderabschreibung entschieden. Wurden degressive Abschreibungen bei einem Gebäude zu Unrecht vorgenommen, ist die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer AfA bei Gebäuden im Privatvermögen in der Weise vorzunehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts angewendet werden. Damit kommt es im Ergebnis zu einer Verkürzung der AfA-Dauer. Zugleich hat der BFH klargestellt, dass die degressive AfA auf das Gebäude nach Vornahme einer Sonderabschreibung ausgeschlossen ist. Hinsichtlich der in der Vergangenheit zu Unrecht in Anspruch genommenen degressiven Gebäude-AfA können sich der Steuerpflichtige und sein steuerlicher Berater gegenüber dem Finanzamt auch nicht auf Vertrauensschutz berufen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind a...