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Immer wieder Ärger mit Auslandsspenden
[i] BFH, Urteil vom 17. 9. 2013 - I R 16/12 NWB LAAAE-57216Grenzüberschreitende Spenden sind abziehbar, wenn der Spendenempfänger eine EU-/EWR-ausländische Körperschaft ist, die bei tatsächlicher oder fiktiver beschränkter Steuerpflicht in Deutschland wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt ist oder wäre (§ 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b und c KStG, § 9 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b und c GewStG). Die Einbeziehung EU-/EWR-ausländischer Körperschaften in die Vorschriften zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug erfolgte in Reaktion auf die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen Stauffer und Persche (NWB AAAAC-16451, Stauffer; NWB RAAAD-05490, Persche; dazu z. B. Hüttemann, IStR 2010 S. 118). So sehr diese Gesetzesänderungen auch zu begrüßen sind, führen sie in der Praxis für den gewöhnlichen Spender häufig doch weiterhin zu kaum überwindbaren Hürden. Ein Grund: Die meisten EU-/EWR-ausländischen Empfängerkörperschaften erzielen keine inländischen Einkünfte, sind daher nicht in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und können daher hier nicht wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt sein (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 i. V...