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EU | Vorläufige Pfändung zur Sicherung der Vollstreckung von Forderungen innerhalb der EU
[i]Verordnung zur EU-weiten vorläufigen Kontopfändung unter http://bit.ly/SnYdF5Der Rat der Europäischen Union hat am die Verordnung zur Einführung eines europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen verabschiedet. Gläubiger erhalten damit die Möglichkeit, Konten von Schuldnern in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark und Großbritannien) schon vor der Hauptverhandlung vorläufig pfänden zu lassen, um verhindern, dass der Schuldner seine Vermögensmittel während des Verfahrens beiseite schafft und so eine spätere Vollstreckung vereitelt. Ergeht der Beschluss vom Hauptsachegericht, wird der Titel ohne Exequatur vollstreckbar sein. Das Europäische Parlament hatte den Entwurf bereits am angenommen. Die V...