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LAG Frankfurt/Main Urteil v. - 13 Sa 857/12

Gesetze: BGB § 280; BGB § 254 Abs. 1; BGB § 611

Leitsatz

Leitsatz:

Arbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie Arbeitnehmer nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Kriterien, wenn sie wie ein Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Abhängigkeit hinaus in den Betrieb des "Arbeitgebers" eingegliedert sind.

Fundstelle(n):
YAAAE-65945

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