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BBK Nr. 11 vom

Rückstellungen für Altersteilzeit in Handels- und Steuerbilanz

Frank Zeidler, Sonja Mißbach und Wolfgang Schmatz

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z NWB EAAAD-87369 Mit den Neuregelungen durch RS HFA 3 vom (im Folgenden: RS HFA 3 n. F.) hat das IDW seine Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen hinsichtlich der Aufstockungsbeträge grundlegend überarbeitet. Die Aufstockungsbeträge sind nunmehr nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt zu klassifizieren. Dies hat entscheidenden Einfluss u. a. auf die Höhe der aufwandswirksamen Erfassung.

Zu unterscheiden ist nunmehr, ob es sich bei den Aufstockungsbeträgen um Abfindungsverpflichtungen des Arbeitgebers handelt oder ob die Aufstockungsbeträge als Bestandteil der Leistungs- und Entgeltverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis einzuordnen sind. Sofern die Aufstockungsbeträge Entlohnungscharakter haben, ist eine Rückstellung ratierlich anzusammeln. Unternehmen wird somit künftig bei der Berechnung ihrer Verpflichtungen aus Altersteilzeit ein Ermessensspielraum zugestanden.