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BFH 18.12.2013 III R 56/12, BBK 11/2014 S. 497

Steuerrecht | Keine Investitionszulage bei Betriebsübertragung innerhalb des Bindungszeitraums

Investitionszulage ist nicht zu gewähren, wenn das Wirtschaftsgut (WG) innerhalb des drei- bzw. fünfjährigen Bindungszeitraums aufgrund höherer Gewalt ausscheidet und der Betrieb an einen Dritten übertragen wird. Nach dem BFH müssen während des Bindungszeitraums sowohl die wirtschaftsgutbezogenen als auch die betriebsbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden. Das bedeutet:

  • [i]Wirtschaftsgutbezogene VoraussetzungenWirtschaftsgutbezogene Voraussetzungen: Das WG muss während des Bindungszeitraums zum Anlagevermögen des Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Ausnahmen: (1) Das [i]Ausnahmsweise vorheriges Ausscheiden unschädlich WG scheidet infolge technischer Abnutzung oder wirtschaftlichen Verbrauchs oder aufgrund eines Totalschadens vor Ablauf des Bindungszeitraums aus . (2)...