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BBK Nr. 11 vom Seite 504

Besteuerung und Abgrenzung von Betriebsveranstaltungen

Teil 2: Praxisprobleme bei gemischter Veranlassung

Lars Wohlfarth

[i]Wohlfarth, Besteuerung und Abgrenzung von Betriebsveranstaltungen, Teil 1, BBK 10/2014 S. 472 NWB BAAAE-63614 Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und somit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn für die teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen. Unter welchen Kriterien die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung zu bejahen ist, war Gegenstand des Beitrags in BBK 10/2014 S. 472. Weicht die Veranstaltungsform jedoch von der reinen, klassischen Betriebsveranstaltung ab, liegt zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt und zeigt auch die umsatz- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen auf.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Gemischte Veranstaltungen

1. Veranlassungsprinzip und alte Rechtslage

[i]Vermischung dienstlicher und geselliger Veranstaltungen In der Praxis finden oftmals Veranstaltungen statt, die neben dem geselligen Teil auch dienstliche Aspekte enthalten.

Beispiele

Betriebsversammlungen; Vertriebstagungen; auswärtige Meetings mit kultureller Abendveranstaltung; Strategiebesprechungen mit ...