BBK Nr. 11 vom Seite 489

Änderungsbedarf im Entwurf der LStÄR 2015 bei den Betriebsveranstaltungen

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Umsetzung der BFH-Rechtsprechung

[i]BFH, Urteile vom 16. 5. 2013 - VI R 94/10 NWB WAAAE-45946 und VI R 7/11 NWB MAAAE-45945 In der letzten BBK-Ausgabe stellte Lars Wohlfarth das Kriterium der Üblichkeit bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen vor dem Hintergrund der neuen BFH-Rechtsprechung vor. Wie die Finanzverwaltung mit den Urteilen aus dem letzten Jahr umgehen will, ist derzeit noch unklar. Vieles scheint darauf hinzudeuten, dass die Entscheidungen in die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 eingearbeitet werden, deren Entwurf die Verwaltung im April veröffentlicht hat. Derzeit sind die entsprechen-den Passagen aber nicht berücksichtigt, so dass sich im Laufe der parlamentarischen Verabschiedung der Richtlinien noch Änderungen an den endgültigen Formulierungen ergeben dürften. Der DStV wies in einer Meldung von Ende Mai ergänzend darauf hin, dass Sachgeschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen in Höhe von 60 € im Rahmen der Freigrenze berücksichtigt werden sollen. Deshalb sei es angebracht, die 110 €-Grenze anzuheben: Bei einer jährlichen Kostensteigerung von ca. 2 % ergäbe sich so eine Freigrenze von 160 €. Auch der BFH hat ja zwischenzeitlich bereits eine Anhebung der Freigrenze empfohlen (VI R 79/10).

Allerdings ist [i]Regelmäßige Anpassung von Grenzwerten für Steuerbe- und -entlastungen die 110 €-Grenze bei Betriebsveranstaltungen auch nicht unbedingt der einzige Grenzwert, der mittlerweile ein wenig in die Jahre gekommen ist. Im Grunde steckt bei diesem und allen anderen Grenzwerten und Pauschalen das gleiche Dilemma dahinter wie bei der viel diskutierten „kalten Progression“, wenn also bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmern die Tarifanhebungen dem Progressionsanstieg des Steuertarifs zum Opfer fallen. Gleiches gilt auch für die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Auf absehbare Zeit wird sich an diesem Phänomen eher nichts ändern, indem z. B. auch die Grenzwerte zur Steuerentlastung der Unternehmen und Bürger regelmäßig überprüft und angepasst werden. Bei den Abgabenbelastungen der Bürger jedenfalls klappt die regelmäßige Anhebung ja recht gut. Ärgerlich ist aber vielleicht nicht so sehr die hohe Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben als vielmehr die Frage, wo das ganze Geld denn bleibt, also worin letztlich die Gegenleistung genau besteht, zumindest teilweise. Die Frage kommt unwillkürlich auf, wenn man über die schon sprichwörtlichen Schlaglochstrecken der Haupt- und vor allem auch der Nebenstraßen fährt, vor gesperrten Brücken steht oder sich fragt, ob jemand ernsthaft auf so eine Schultoilette gehen möchte, weil es nicht nur Vandalismus ist, sondern häufiger noch ein schlichter Investitionsstau.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 489
NWB RAAAE-65794