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LG Bonn 10.01.2014 15 O 189/13, NWB 23/2014 S. 1713

Berufsrecht | Pflicht des Anwalts zur täglichen Kontrolle des beruflichen E-Mail-Accounts

Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten aus einem Mandatsvertrag, wenn er zwar seine E-Mail-Adresse in seinem Briefkopf aufführt und damit als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stellt, dann aber nicht Sorge dafür trägt, dass eingehende Mandanten-E-Mails ihn auch zeitnah erreichen. Insoweit muss ein Rechtsanwalt bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Accounts mit aktiviertem Spam-Filter seinen [i]Hoeren, NWB 22/2013 S. 1765Spam-Ordner täglich daraufhin durchsehen, ob ggf. als Werbung aussortierte E-Mails „zurückgeholt“ werden müssen.