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Vereinsrecht | Beschlussnichtigkeit bei satzungswidrig per INFO-Post einberufener Mitgliederversammlung
Sieht die Satzung eines Vereins die Einberufung ihrer Mitglieder durch Veröffentlichung in einem bestimmten Publikationsorgan (hier: D-Magazin) vor, sind entsprechende Wahlen und Beschlüsse nichtig, wenn stattdessen die Mitglieder mittels INFO-Post der Deutschen Post eingeladen werden und nicht nachgewiesen wurde, dass diese vereinsrechtlichen Maßnahmen auch ohne den Satzungsverstoß in gleicher Weise zustande gekommen wären.
Ist in der [i]Beyme, NWB 35/2012 S. 2857Satzung vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung „schriftlich einzuberufen“ ist, dürfte dies grds. auch eine E-Mail-Einladung umfassen (vgl. , Rpfleger 2013 S. 457), wobei hier aber zusätzlich eine klarstellende Satzungsregelun...