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Einkommensteuer | Aufwendungen für einen Zivilprozess im europäischen Ausland
Gemäß sind Aufwendungen für einen Zivilprozess – nach den Grundsätzen des (BStBl 2011 II S. 1015) – dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie im (europäischen) Ausland angefallen sind.
Der Kläger hatte die Kosten für einen Erbrechtsstreit, den seine Frau in Rumänien geführt hatte, übernommen und in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 mit Verweis auf das geltend gemacht. Das Finanzamt beruft sich dagegen auf den Nichtanwendungserlass des , wonach das vom Kläger angeführte Urteil über den Einzelfall hinaus nicht angewandt werden soll. Der Fall betraf altes Recht. S. 1708Seit 2013 ist ...