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Einkommensteuer | Kein Spendenabzug bei Verausgabung zum Zweck der Erlangung einer Gegenleistung
Nach dem Urteil des sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten Zahlungen an eine von ihm allein gegründete Stiftung nicht als Spende i. S. des § 10b Abs. 1 EStG zu beurteilen, wenn diese in unmittelbarem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gewährung eines Darlehens durch die Stiftung an den Steuerpflichtigen zum Zweck einer möglichst renditeträchtigen Anlage am Kapitalmarkt stehen (hier: Stiftungsgründung und Abschluss des Darlehensvertrags mit der zu diesem Zeitpunkt noch vermögenslosen Stiftung am selben Tag). Die Zahlungen an die Stiftung können auch nicht aufgrund der Vertrauensschutzregelung des § 10b Abs. 4 EStG als Spende abgezogen werden, wenn die Spendenbestätigungen der Stiftung aufgrund fehlender Gemeinnützigkeitsbestätigung...