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FG Hessen 12.2.2014 4 K 1757/11, NWB 23/2014 S. 1706

Einkommensteuer | Strafverteidigerkosten eines Steuerberaters als Werbungskosten

Das zum Werbungskostenabzug eines Steuerberaters für Strafverteidigungskosten entschieden. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kosten einer Strafverteidigung sind nur dann Werbungskosten, wenn die die Verteidigerkosten auslösenden Handlungen in einem objektiven Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen. Dabei muss die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus veranlasst sein. (2) Strafverteidigerkosten im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Hinterziehung von Betriebssteuern sind dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Minderung der betrieblichen Steuerschuld darauf beruh...