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NWB Nr. 23 vom Seite 1715

Unternehmen können künftig Schulden im Ausland leichter eintreiben

[i]Pressemitteilung der EU-Kommission vom 13. 5. 2014Rund 1 Mio. Unternehmen in der EU haben Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. Das soll sich dank neuer EU-Regeln künftig ändern. Die zuständigen EU-Minister haben am den sog. Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung angenommen. Er soll es Gläubigern ermöglichen, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung Geld von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseite schaffen können. Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in allen EU-Ländern mit der Ausnahme von Großbritannien und Dänemark gelten.