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Versteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen bleibt steuerpflichtig
Der BFH bleibt hart und bestätigt seine Rechtsprechung
Anleger, die ihr Geld in betrügerischen Schneeballsystemen verloren haben, müssen i. d. R. auch noch erhebliche Kapitaleinkünfte aus beim Anlagebetrüger stehen gelassenen und dann ebenfalls verlorenen – weil niemals erwirtschafteten und nur auf dem Papier existierenden – Erträgen versteuern. Gegen diese Rechtsprechung hatten sich in der Vergangenheit sowohl das FG Rheinland-Pfalz und als auch jüngst das FG Saarland aufgelehnt. Deren anlegerfreundliche Urteile wurden jedoch jedes Mal vom BFH aufgehoben, so auch dieses Mal. Mit Urteil vom - VIII R 25/12 NWB VAAAE-63039 hat der BFH die Hoffnung von geprellten Anlegern zunichte gemacht und an seiner harten Linie zur Versteuerung von Scheinrenditen festgehalten.
I. Betrügerische Schneeballsysteme
Gemeinsam ist allen Schneeballsystemen, dass den Anlegern Traumrenditen für ihr eingezahltes Kapital und oft auch noch Steuerfreiheit für die daraus resultierenden Erträge versprochen werden. Investieren wollen die Betreiber die Anlegergelder in Produkte, die angeblich für Privatanleger nicht direkt zugänglich seien (Bankgarantien), in komplexe Finanzderivate oder auch mal in noch zu erschließende Ölquellen. Das g...