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NWB BB 6/2014 S. 165

Facebook: Impressum einfacher einzubinden

Mandanten, die Facebook kommerziell nutzen wollen, benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) ein gültiges Impressum. Bisher war es bei Facebook nicht möglich, dies in einem eigenen Feld einfach einzubinden. Seit Kurzem gibt es jedoch dieses Feld, was es Online-Anbietern deutlich erleichtert, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Literatur-Tipp

Vgl. zum Thema Social Media auch Klix, Social Media – Fluch oder Segen?, NWB-BB 4/2014 S. 122 NWB LAAAE-58749.