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NWB BB 6/2014 S. 165

Kein TÜV bei falscher Umweltplakette

Seit Anfang des Jahres prüfen TÜV, DEKRA & Co. bei der Hauptuntersuchung systematisch, ob ein Fahrzeug auch wirklich die richtige Feinstaubplakette besitzt. Hat diese die falsche Farbe, gibt es keine TÜV-Plakette. Bei falschen Autokennzeichen (etwa durch Besitzerwechsel oder Umzug) muss nachgebessert werden. Welche Plakettenfarbe ein Fahrzeug haben muss, steht kodiert im Fahrzeugschein.

Hinweis

Mehr Informationen rund um die Feinstaubplakette finden Sie z. B. unter www.feinstaubplakette.de.