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NWB BB 6/2014 S. 164

Immobilien: Angabe des Energieverbrauchs verpflichtend

Seit Mai 2014 müssen Immobilienanzeigen zwingend Angaben zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten, z. B. Baujahr, Energieträger der Heizung oder Energiebedarf. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können ein Bußgeld nach sich ziehen.