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USt direkt digital Nr. 10 vom Seite 6

BMF justiert organisatorische Eingliederung nach

zur Änderung des UStAE

Dipl.-Jur., BScBA Matthias Trinks

Mit aktuellem Schreiben bezieht das BMF Stellung zur jüngeren Rechtsprechungsentwicklung bei der Organschaft, insbesondere in Bezug auf die organisatorische Eingliederung. Bis zur Klärung durch den EuGH offen, bleibt die Frage nach der Einbindung von Personengesellschaften als Organgesellschaft.

A. Holding als Organträger?

In Deutschland sind (reine) Nichtunternehmer von der Bildung einer Organschaft ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen als Organträger wie als Organgesellschaft. Betroffen sind insbesondere Finanzholdings als potentielle Organträger. Zwei Urteile des EuGH im vergangenen Jahr (vom - Rs. C-85/11, Kommission/Irland und vom - Rs. C-480/10, Kommission/Schweden) lieferten neuen Antrieb für die Diskussion über diese Beschränkung der Organschaft. Das BMF stellt im einleitenden Teil des Anwendungsschreibens (keine Übernahme in den UStAE) nun nochmals klar, dass aus Verwaltungssicht die deutsche Regelung europarechtskonform sei. Das war so auch zu erwarten. Ob diese Ansicht rechtmäßig ist, bleibt offen. Da die Auffassung in Deutschland jedoch über Jahre als herrschende Meinung galt und entsprechend beraten wurde, dürfte in absehbarer Zei...