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BFH 9.4.2014 II R 48/12, NWB 22/2014 S. 1629

Schenkungsteuer | Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen ist weiterhin anwendbar

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. (2) § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks abgezogen wird.

Anmerkung:

Damit erlangt der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts von Grundstücken für Erbschaftsteuerzwecke nach § 198 BewG erhöhte Bedeutung, weil die Begrenzung des Jahreswerts einer Nutzung auf den 18,6ten Teil des Steuerwerts für das Grundstück nur über § 198 BewG überwindbar ist. Solange in Fällen der Zuwendung eines ...