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FG Münster 02.04.2014 11 K 2574/12 E, NWB 22/2014 S. 1628

Lohnsteuer | Begrenzung der Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel

Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale gleichwohl auf 4.500 € jährlich zu begrenzen. Dies hat das entschieden.

Anmerkung:

Der Kläger nutzte für den Weg zu seiner 130 km entfernt liegenden Arbeitsstätte auf drei Teilstrecken seinen privaten Pkw, einen Zug und die U-Bahn. Für die mit dem Auto und dem Zug zurückgelegte Entfernung machte er die Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer geltend, wobei er den auf den Zug entfallenden Betrag entsprechend der gesetzlichen Regelung auf 4.500 € begrenzte. Daneben begehrte er jedoch den Abzug der tatsächlichen Kosten für die U-Bahnfahrten. Da es sich um verschiedene öffentliche Verkehrsmittel h...