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FG Münster 11.04.2014 4 K 635/14 Kg, NWB 22/2014 S. 1627

Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss des dualen Studiums

Mit Urteil vom hat das FG Münster entschieden, dass für ein Kind, das ein sog. duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld zu gewähren ist.

Anmerkung:

Der Sohn des Klägers begann nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel hierzu ein Bachelor-Studium auf. Dieses setzte er nach bestandener Prüfung zum Industriekaufmann fort und arbeitete daneben 24 Stunden wöchentlich in seinem Ausbildungsbetrieb (duales Studium). Die Tätigkeit und die Studienveranstaltungen S. 1628waren zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Für die Zeit nach Abschluss der Prüfung zum Industriekaufmann lehnte die Familienkasse den Antrag auf Festsetzung des Kindergelds ab. Das Studiu...