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FG München 18.3.2014 7 K 3546/11, NWB 22/2014 S. 1629

Abgabenordnung | Antrag auf Wiedereinsetzung erfordert Darstellung des Absendevorgangs

Beantragt ein Steuerpflichtiger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand damit, dass ein bei der Behörde nicht eingegangener Schriftsatz von ihm rechtzeitig abgesendet worden sei, muss er innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist den Absendevorgang vollS. 1630 [i]Muster für einen Wiedereinsetzungsantrag NWB TAAAB-05491ständig darstellen. Die bloße Vorlage des Postausgangsbuchs ist nach dem nicht ausreichend. Es muss im Einzelnen genau geschildert werden, welche Person zu welcher Zeit (Tag, Uhrzeit) in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das betreffende Schriftstück befunden haben soll, zur Post gegeben hat.