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NWB Nr. 22 vom Seite 1635

Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer – neues Musterverfahren

[i]Bund der Steuerzahler, PM vom 25. 4. 2014Der Bund der Steuerzahler weist auf ein neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer hin. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob Privatpersonen Kosten steuerlich absetzen können, die im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann grundsätzlich nur noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden. Höhere Werbungskosten können also steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ob die Beschränkung rechtmäßig ist, hat nun der BFH zu entscheiden, dem damit jetzt zwei Sachverhalte zum Werbungskostenabzug zur Entscheidung vorliegen: