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Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer – neues Musterverfahren
[i]Bund der Steuerzahler, PM vom 25. 4. 2014Der Bund der Steuerzahler weist auf ein neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer hin. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob Privatpersonen Kosten steuerlich absetzen können, die im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann grundsätzlich nur noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden. Höhere Werbungskosten können also steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ob die Beschränkung rechtmäßig ist, hat nun der BFH zu entscheiden, dem damit jetzt zwei Sachverhalte zum Werbungskostenabzug zur Entscheidung vorliegen:
[i]BFH VIII R 13/13Das bereits seit dem Jahr 2013 unter dem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren behandelt einen Fall, bei dem der persönliche Steuersatz des Bürgers unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Hier hatte das NWB TAAAE-29692) die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für unzulässig erklärt. Dagegen hat die Finanzverwaltung Revision beim BFH eingelegt.
[i]BFH VIII R 18/14In dem neu beim BFH anhängigen Verfahren unterstützt der Bund der Steuerzahler ein Eh...