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NWB Nr. 22 vom Seite 1624

Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. – Aussetzungsinteresse

Dr. Christian Marquart

Gemäß NWB DAAAE-61853 ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG 2002 n. F. (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Eine AdV ist – so der BFH – nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird (Anschluss an , BStBl 2014 II S. 263).

Der Kommentar

Die Entscheidung des BFH kommt wenig überraschend und dürfte einen weiteren „Sargnagel“ für die 2007 eingeführte Zinsschranke darstellen (s. insoweit bereits Marquart/Jehlin, DStR 2013 S. 2301 ff.). Bemerkenswert ist, dass sich der BFH in seinem Beschluss erstmals mit einer Reihe weiterer Rechtfertigungsansätze auseinandersetzt, die (zum Teil) erst in jüngerer Zeit in der Literatur aufgebracht wurden und zu denen der BFH in seinem (BStBl 2012 II S. 611) noch keine Stellung bezogen hat.

Wenig Neues bringt dabei die Erkenntnis, dass der Charakter der Zinsschranke als Gegenfinanzierungsmaßnahme für eine Tarifabsenkung...