Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von Unternehmen in der Insolvenz – ein aktueller Gesamtüberblick
Teil I: Formelles Besteuerungsverfahren
Insolvenz- und Steuerrecht bedingen sich wechselseitig. Die Einzelsteuergesetze regeln, wann der Lebenssachverhalt verwirklicht ist, an den das jeweilige Steuergesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 38 AO). Dabei richtet sich die Einzelvollstreckung von Steuerforderungen nach den Normen des steuerlichen Verfahrensrechts (§§ 249 ff. AO) und für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach § 322 AO i. V. mit dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Hingegen unterliegt die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von Steuerforderungen in der Insolvenz des Steuerschuldners insolvenzrechtlichen Besonderheiten, § 251 Abs. 2 Satz 1 AO. Das Verhältnis der Insolvenzordnung zum Steuerrecht ist dabei Gegenstand einer Vielzahl von kontroversen aktuellen Entscheidungen des BGH und des BFH, da systematische Regelungen zum Insolvenzsteuerrecht bislang weder in der Insolvenzordnung noch im Steuerrecht enthalten sind. Mithilfe des nachfolgenden Beitrags verschaffen Sie sich hierzu im Teil I einen Gesamtüberblick zum formellen Besteuerungsverfahren in der Insolvenz. In der SteuerStud-Ausgabe 7/2014 werden wir im Teil II das materielle Steuerrecht in der Insolvenz für die Umsatzsteuer, die Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt) und den wichtigsten sonstigen Steuerarten ...