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Klausur aus dem internationalen Unternehmenssteuerrecht und Einkommensteuerrecht
Nationale Besteuerungsvorschriften und OECD-Musterabkommen 2010
Die Bearbeitungszeit für die nachfolgende Klausur aus dem Bereich des internationalen Unternehmenssteuerrechts bzw. Einkommensteuerrechts (Rechtsstand: Dezember 2013) beträgt drei Zeitstunden. Der Schwierigkeitsgrad ist als „mittel“ einzustufen. Der Beitrag eignet sich sowohl als Vorbereitung auf eine Klausur als auch auf eine mündliche Prüfung. Als Hilfsmittel sind zugelassen: Beck´sche Textausgabe Steuergesetze, NWB Textausgabe Steuergesetze, das OECD-Musterabkommen 2010.
I. Sachverhalte
Sachverhalt
1
Die M-GmbH mit Geschäftsleitung und
Satzungssitz in Düsseldorf hat sich auf die Herstellung und den Verkauf von
Zubehör für Smartphones spezialisiert. Gesellschafter der M-GmbH sind
u. a. der niederländische Staatsangehörige A, der italienische
Staatsangehörige B und der deutsche Staatsangehörige C mit jeweils 10 %.
Die M-GmbH unterhält in Frankreich eine Betriebstätte für die Herstellung und
den Verkauf der Zubehörteile in eigenen Räumen. Die Betriebstätte in Frankreich
unterhält ihrerseits ein Auslieferungslager in Italien. Die M-GmbH verkauft
ihre Betriebstätte in Frankreich und erzielt dadurch einen Veräußerungsgewinn
von 15 Mio. €. Davon entfallen 1 M...