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Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer
Die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist verfassungsgemäß (Bezug: § 4 Abs. 4, Abs. 5b EStG 2002 i. d. F. des UntRefStG 2008; § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 i. d. F. des UntRefStG 2008; Art. 3, Art. 14 GG).
Gem. § 4 Abs. 5b EStG 2002 i. d. F. des UntRefStG 2008 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben. Das gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch im Bereich der Körperschaftsteuer. Diese Rechtslage verstößt nach Wertung des BFH weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgarantie (Art. 14 GG).