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BFH 18.03.2014 V B 33/13, StuB 10/2014 S. 388

Körperschaftsteuer | Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei versehentlicher Fehlbuchung

Ist eine Forderung einer Kapitalgesellschaft nicht aktiviert worden, kann nur bei einer sog. Fehlbuchung, die auf einem Versehen beruht, das Entstehen einer vGA verhindert werden (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Praxishinweise

Zwar kann auch bei absichtlichen Fehlbuchungen die Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft durch Aktivierung einer Ausgleichsforderung gegen den Gesellschafter zu berichtigen sein, so der BFH. Diese Forderung ist dann aber eine Einlageforderung und verhindert damit nicht das Vorliegen einer vGA. Zur Begründung verweist der BFH auf sein Urteil vom - I R 23/03 NWB WAAAB-16814 (BFH/NV 2004 S. 667 = Kurzinfo StuB 2004 S. 603 NWB DAAAB-64749). Danach kommt, wenn die Leistung eines Sachversicherers zur Entschädigung eines betrieblichen Schadens auf dem Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers verbucht wird und...