StuB Nr. 10 vom Seite 1

Steuerliches Reisekostenrecht …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… Aktuelles zur ersten Tätigkeitsstelle

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom hat der Gesetzgeber das steuerliche Reisekostenrecht umgestaltet. Diese Regelungen kommen seit dem Jahresbeginn zur Anwendung. Zwar hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen Schreiben vom zu Detailfragen Stellung bezogen. Jedoch werden dort nach ersten Erfahrungen nicht sämtliche Praxisfragen beantwortet. Seifert geht in seinem mit vielen Beispielen unterlegten Beitrag ab S. 355 auf die „erste Tätigkeitsstätte“ ein.

§ 8c KStG und die Organschaftsbesteuerung

Frischmuthbefasst sich ab S. 363 mit der Anwendung des § 8c KStG in Organschaftsfällen, in denen jeweils Organgesellschaften und Organträger bei im Veranlagungszeitraum durchgängig bestehender Organschaft von den vorgesehenen Rechtsfolgen betroffen sind. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, wie die steuerlich „untergehenden“, sog. nicht genutzten Verluste in Organschaftsfällen im Zeitpunkt des (unterjährigen) schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln sind. Es geht um die Frage, ob und inwieweit die organschaftliche Einkommensermittlung und -zurechnung im Zeitpunkt der fiktiven, unterjährigen Einkommensermittlung für Zwecke des § 8c KStG zur Anwendung kommen oder nicht. Hier stehen konträre Positionen in der Literatur und der Finanzverwaltung gegenüber. Letztere drückt sich im aktuell gültigen insbesondere in Tz. 33, aus, nach der für den Fall einer Organschaft insbesondere die organschaftlichen Einkommenszurechnungsvorschriften nicht anzuwenden sind. Diese Position wird durch den neuen Entwurfdes vorgenannten erneuert.

Going concern und Stärkung des Eigenkapitals

Während Forderungsverzicht und Rangrücktritt die Aufgabe ohnehin gefährdeter Ansprüche erfordern, sind von den Gesellschaftern beim Debt-Buy-Back unter Einsatz von Gesellschaftermitteln, bei der Gewährung von zusätzlichen Darlehen, Schuldübernahme, Werthaltigkeitsgarantien oder harten Patronatserklärungen zusätzliche Mittel einzusetzen oder Risiken einzugehen, wie der Beitrag von Mujkanovic ab S. 373 zeigt. Werden die notwendigen Mittel nicht sofort gewährt, ist die Schaffung eines Rechtsanspruchs für die gefährdete Gesellschaft unabdingbar. Ansonsten gelingt es nicht, eine positive Fortführungsprognose herbeizuführen. Die Auswahl und konkrete Ausgestaltung der eingesetzten Instrumente erfolgen auf Basis der Umstände im Einzelfall insbesondere in Abhängigkeit von den konkreten Problemen, zeitlichen Restriktionen, Anzahl und Bereitschaft der Gesellschafter zur Stützung. Steuerliche Aspekte sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 10/2014 Seite 1
NWB JAAAE-64605