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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer GbR

Der Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstamms nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, ist nicht zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms berechtigt. So hat der EuGH eine entsprechende Vorlage des BFH beantwortet.

Genau ein Jahr ist es her, dass wir Sie über eine Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof informiert haben, zum Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für unentgeltliche Gesellschafterumsätze. Jetzt liegt die Antwort des EuGH vor.

Im Streitfall hatte ein Steuerberater im Zuge der Realteilung einer Steuerberatungs-GbR einen Teil des Mandantenstamms der Gesellschaft erworben. Mit anderen Partnern gründete er eine neue GbR und überließ dieser den Mandantenstamm unentgeltlich zur Nutzung. Die Alt-GbR stellte Umsatzsteuer in Rechnung – für die Übertragung des Mandantenstamms unter Anrechnung auf die Gesellschaftsrechte.

Der XI. Senat des BFH hatte den Luxemburger Richtern die Frage vorgelegt, ob der Steuerb...