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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 09 | Bedarfsbewertung: Nachweis des Verkehrswerts nach Bestandskraft erschwert

Nach der bisherigen Auffassung der AO-Referatsleiter der Länder konnte bei der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid bei nachträglichem Bekanntwerden eines niedrigeren Kaufpreises nach § 173 AO geändert werden. Daran hält die Verwaltung nicht mehr uneingeschränkt fest. Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern ist künftig zu differenzieren.

Zum Nachteil von Grundstückseigentümern hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung geändert, was den nachträglichen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung von Grundbesitz angeht. Über einen entsprechenden Beschluss der für die Abgabenordnung zuständigen Referatsleiter der Länder informiert aktuell das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung.

Bei der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass der gemeine Wert des Grundstücks niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Wert. In der Praxis hat dieser Nachweis eine hohe Bedeutung erlangt. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Typisierungen insbesond...