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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10-11 | Steuerstundungsmodelle: Verlustausgleichsbeschränkung ist verfassungsgemäß

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH verstößt die Regelung in § 15b Abs. 2 EStG, unter welchen Bedingungen ein Steuerstundungsmodell anzunehmen ist, nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot. Die Norm sei hinreichend klar formuliert und daher auslegbar. Die Richter stellten klar, dass die Annahme eines Steuerstundungsmodells konkrete Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch die Erzielung negativer Einkünfte voraussetzt.

Track 10 | Kein Verstoß gegen verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot

Die Beschränkung des Verlustausgleichs für Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG ist verfassungsgemäß. Die Vorschrift ist hinreichend bestimmt. – Zu diesem Ergebnis ist kürzlich der IV. Senat des Bundesfinanzhofs gelangt – unter Vorsitz von Michael Wendt.

Nach dem Ende 2005 eingeführten § 15b EStG dürfen Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Ein Ausgleich mit anderen positiven Einkünften ist nicht zulässig – auch nicht innerhalb derselben Einkunftsart. Der Gesetzgeber wollte so die Attraktivität von Steuerstundungsmodellen einschränken. Zuvor war das mit dem früheren § 2b EStG nicht hinre...