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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 29 | Selbstanzeigen: Werbungskostenabzug für Beraterkosten

Bei einer Selbstanzeige sind die Beraterkosten für eine Nachdeklaration der bislang nicht erklärten Kapitalerträge zumeist beträchtlich – müssen doch die ausländischen Erträge oftmals in penibler Kleinarbeit aus den Kontoauszügen zusammengestellt werden. Beim BFH ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob die mit der Ermittlung der Kapitaleinkünfte für Jahre bis einschließlich 2008 zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Bleiben wir noch einen Moment bei der Abgeltungsteuer. Vor knapp einem Jahr hatten wir Sie in unserer Juli-Ausgabe 2013 über eine – aus Steuerzahlersicht erfreuliche – Entscheidung des Finanzgerichts Köln informiert. Konkret ging es um die Frage: Ist seit 2009 ein Werbungskostenabzug weiterhin möglich, wenn die Aufwendungen mit Erträgen zusammenhängen, die vor der Einführung der Abgeltungsteuer zugeflossen sind? Also spätestens im Jahr 2008.

Die Richter aus der Domstadt hatten zu Gunsten von Kapitalanlegern geurteilt: In diesem Fall greift das Abzugsverbot nicht. Die entsprechenden Vorschriften der Abgeltungsteuer seien erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem zufließen. Nach Meinung der Finanzverwaltung