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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 24 | Sachzuwendungen: Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe

Die auf höherwertige Geschenke entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Dies hat das Niedersächsische FG kürzlich entschieden und damit die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Danach soll die Pauschalsteuer im Hinblick auf die ertragsteuerliche Behandlung das Schicksal der Zuwendung teilen. Gegen die Entscheidung ist nun Revision beim BFH eingelegt worden.

Was die noch junge Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen angeht, hat der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs in den letzten Monaten geklärt: Unter § 37b EStG fallen nur betrieblich veranlasste Zuwendungen, die beim Empfänger steuerbar und steuerpflichtig sind. Jetzt heißt es abzuwarten, wie die Finanzverwaltung reagiert.

Eine Frage ist höchstrichterlich aber noch nicht beantwortet: Wie ist die gezahlte Pauschalsteuer ertragsteuerlich zu behandeln? Nach Auffassung des Fiskus richtet sich die Anerkennung der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe danach, ob die Zuwendung selbst steuermindernd abziehbar ist. Das heißt im Klartext: Ist eine Zuwendung an einen Geschäftsfreund als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, mindert auch die pauschale S...