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Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-64203 Die Erteilung einer Prokura kann erhebliche arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bestimmte Arbeitnehmerschutzgesetze finden – je nach gewählter handelsrechtlicher Gestaltung der Prokura im Einzelfall – keine bzw. nur eingeschränkte Anwendung auf das Arbeitsverhältnis des Prokuristen. Dieses Wechselspiel zwischen handelsrechtlicher Prokura und arbeitsrechtlichen Auswirkungen gilt es bei einer jeden Ausgestaltung einer Prokura hinreichend zu berücksichtigen.
Ausführlicher Beitrag s..
Prokura: Besondere Vertretungsmacht im Außenverhältnis gegenüber Dritten
[i]Umfassende Vertretungsmacht des Prokuristen im Außenverhältnis gegenüber DrittenWird ein Arbeitnehmer mit Prokura ausgestattet, ist dies mit einer umfassenden Vertretungsmacht im Außenverhältnis gegenüber Dritten verbunden. Die Prokura ermächtigt den Prokuristen kraft Gesetzes zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Erhält der Arbeitnehmer Einzelprokura, kann er den Arbeitgeber sogar entsprechend alleine vertreten. Häufiger ist hingegen die Erteilung von Gesamtprokura. Diese hat zur Folge, dass der Gesamtprokurist den Arbeitgeber nur gemeinschaft...