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BGH 30.04.2014 VIII ZR 107/13, NWB 21/2014 S. 1559

Mietrecht | Begründung der Eigenbedarfskündigung

Der BGH hat zu den Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters entschieden, dass der Vermieter die Eigenbedarfsperson identifizierbar benennen und das Interesse der Eigenbedarfsperson an der Erlangung der Wohnung darlegen muss. Im Streitfall ging es um eine Eigenbedarfskündigung zugunsten der Tochter des Vermieters, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten [i]Horst, NWB 9/2013 S. 614diese Wohnung benötigte. Es war hier – so der BGH – nicht erforderlich, den Lebensgefährten in dem Kündigungsschreiben namentlich zu benennen. Das Begründungserfordernis in § 573 Abs. 3 BGB solle gewährleisten, dass der Kündigungsgrund derart konkretisiert ist, dass er von anderen Kündigungsgründen unterschieden werden kann. Diese Konkretisierung ermöglicht es dem Mieter, der die Kün...